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Insektennester

Im Sommer erreicht die Feuerwehr immer wieder Hilfeersuchen zur Beseitigung eines Insektennestes.  Besonders die schwarz-gelben Wespen werden hier als besonders störend und lästig empfunden.  Bei Auffinden eines Nestes wird oftmals als erstes versucht das Nest entfernen zu lassen, dabei sollten man aber beachten, dass alle wildlebenden Tiere und so auch die Wespen einem allgemeinen Schutz nach § 37 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes unterliegen. Hiernach ist es verboten, ohne vernünftigen Grund Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu zerstören oder sonst erheblich zu beeinträchtigen.

Sofern von dem Nest eine Gefahr ausgeht, kann hiervon abgewichen werden und die Feuerwehr Lilienthal kann das Nest beseitigen. Dies ist in der Regel immer dann gegeben, wenn ein Betroffener auf Insektenstiche allergisch reagiert oder wenn sich das Nest an einem problematischen Ort befindet, z.B. Schulgelände, Kindergarten, Spielplatz, Sandkasten oder in unmittelbarer Nähe zu Kinderzimmern, Küchen, Terrassen, Balkonen oder Hauseingängen. Früher musste hierzu noch eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung eingeholt werden. Dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall. Man sollte sich aber bewusst sein, dass die Beseitigung eines Insektennestes zu den kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr gehört. Die genaue Höhe der Gebühr hängt vom eingesetzten Personal und Gerät ab und wird über die Feuerwehrgebührensatzung geregelt . Aus Erfahrungswerten sollte man hier mit ca. 100 € kalkulieren.

Bei Hornissen und Hummeln hingegen ist in jedem Falle die Kontaktaufnahme mit der Kreisverwaltung erforderlich, da diese Insektenart durch die Aufnahme in die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt ist. Ein Hornissennest darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Landkreises als Naturschutzbehörde beseitigt werden, wenn z.B. „Gefahr im Verzug“ ist. Vor einer Beseitigung ist daher zunächst mit der Kreisverwaltung zu klären, ob eine Umsiedlung des Nestes möglich ist oder ob die Betroffenen mit diesen friedlichen Insekten bis zum Ende des Sommers leben können.

Verhaltensregeln bei Wespennestern:

  • In unmittelbarer Nähe des Nestes – meistens reichen 2-3 m – heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen vermeiden und hier die oftmals feststellbare Flugbahn nicht verstellen.
  • Kinder durch geeignete, nicht zu hohe Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.
  • Keinesfalls versuchen, das Nest selbst abzunehmen, zu versetzen oder zu beseitigen.
  • Unter keinen Umständen Insektenmittel einsetzen, mit Stöcken in den Einfluglöchern stochern oder einen Wasserschlauch auf die Nester richten.
  • Unter Umständen, z.B. bei zu großer Gefahr in der Nähe eines Kinderspielplatzes oder bei Vorliegen einer Wespengiftallergie, kann die Bekämpfung eines Nestes erforderlich sein.